Wie ist der Begriff des „gleichzeitigen Versterbens“ in einem Ehegattentestament auszulegen?

Gibt es bei der Formulierung Besonderheiten und Unterschiede?

Solche Klauseln werden von Ehegatten oftmals vereinbart, gerade wenn sie vor einer Urlaubsreise noch schnell ein Testament errichten wollen. Die Klausel soll den Fall regeln, in dem beide Ehegatten „gleichzeitig“ versterben. Diese Klausel wird deswegen auch allgemeinhin als Katastrophenklausel bezeichnet. Eine solche Klausel ist in vielen Fällen nicht unproblematisch. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Tod nicht in der gleichen juristischen Sekunde eintritt, sondern zu einem anderen Zeitpunkt.