Erbrecht in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaften gewinnen immer mehr an Bedeutung. Durch Gesetze ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft jedoch weitestgehend nicht geregelt. Das gesetzliche Erbrecht regelt nur die Erbfolge von Verwandten und Ehegatten. Nichteheliche Lebenspartner sollten sich daher unbedingt gegenseitig absichern. Dies kann in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages erfolgen. Auch gibt es die Möglichkeit, dem Lebenspartner Gegenstände in Form eines Vermächtnisses zu hinterlassen. Dabei sind derartige Verfügungen auch dann wirksam, wenn einer oder beide Lebenspartner noch anderweitig verheiratet sind.