Sind Erbengemeinschaften im Verwaltungsprozess klagebefugt oder beteiligungsfähig? Kann eine Erbengemeinschaft gegen einen Bescheid vorgehen?
Grundsätzlich ist eine Erbengemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht nicht klagebefugt und auch nicht beteiligungsfähig. Eine ungeteilte Erbengemeinschaft kann somit in einem sich gegen einen Beitragsbescheid richtenden Anfechtungsprozess vor einem Verwaltungsgericht nicht als Partei auftreten.
Anders ist die Rechtslage auch nicht im Zivilrecht oder Sozialrecht.