Ist eine Erbengemeinschaft klagebefugt?

Sind Erbengemeinschaften im Verwaltungsprozess klagebefugt oder beteiligungsfähig? Kann eine Erbengemeinschaft gegen einen Bescheid vorgehen?

Grundsätzlich ist eine Erbengemeinschaft vor dem Verwaltungsgericht nicht klagebefugt und auch nicht beteiligungsfähig. Eine ungeteilte Erbengemeinschaft kann somit in einem sich gegen einen Beitragsbescheid richtenden Anfechtungsprozess vor einem Verwaltungsgericht nicht als Partei auftreten.
Anders ist die Rechtslage auch nicht im Zivilrecht oder Sozialrecht.

Beschwerdebefugnis des Vermächtnisnehmers

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 24.4.2013 entschieden, dass der Vermächtnisnehmer gegen die Ablehnung der Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschwerdeberechtigt ist.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte der Erblasser in seinem Testament zu Gunsten mehrerer beteiligter Vermächtnisse in Höhe von je 45.000 € ausgesetzt. Gleichzeitig ordnete der Erblasser an, dass sich ein Testamentsvollstrecker die Abwicklung der Erbschaft sowie die Erfüllung der Vermächtnisse kümmern solle.

Gegen die Ernennung des Testamentsvollstreckers durch das zuständige Amtsgericht legte ein Erbe Beschwerde ein. Die Sache ist das Gericht daraufhin ab, in dem den Beschluss betreffend die Ernennung des Testaments verstärkt das aufhob.