Der Erbschein

Mit dem Tod einer Person geht der Nachlass unmittelbar auf den oder die Erben über. Dies erfolgt ohne eindeutige Prüfung, wer im Einzelfall tatsächlich Erbe geworden ist. Für die Sicherheit des Rechtsverkehrs sind verlässliche Angaben jedoch unumgänglich. Das Nachlassgericht oder ein Notar stellt aus diesem Grunde auf Antrag eine Bescheinigung über den eingetretenen Erbfall aus. Der Erbschein ist also ein Zeugnis über die erbrechtlichen Verhältnisse.