Die Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis …
Mit dem Tod einer Person endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Hier ist es notwendig, dass der Erbe tätig wird und den Mietvertrag gegebenenfalls kündigt. Anderenfalls kann es zur Haftung des Erben für Forderungen aus dem Mietverhältnis kommen.