Erbrecht

Wir gestalten Testamente und Erbverträge, erarbeiten Lösungen für die Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung im Erbfall wie auch im Wege der vorweggenommen Erbfolge. Bei Erbauseinandersetzung machen wir die Ansprüche unserer Mandanten geltend, einschließlich etwaiger Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Wir regeln und übernehmen die Testamentsvollstreckung.

Im Erbfall haben Testamente oder gesetzliche Erbfolge konkrete Auswirkungen auf Ihre Rechte und die Rechte Ihrer Angehörigen. Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich im Erbrecht.

Insbesondere unterstützen wir Sie bei einer vorausschauenden Testamentsgestaltung und entwerfen für sie Testamente oder prüfen bereits von Ihnen erstellte Testamente auf deren Wirksamkeit. Hierbei ist insbesondere ihre Lebenssituation zu beachten, also ob Sie allein stehend oder verheiratet sind, ob Sie Kinder oder Enkelkinder haben.

Weiterhin beraten wir Sie über weitere Vorsorgemöglichkeiten für den Fall des Todes, wie zum Beispiel Schenkungen zu Lebzeiten, Lebensversicherungen, Regelung der Bestattung zu Lebzeiten, Bankverfügungen und Vollmachten, sowie die Möglichkeit einer (Erwachsenen)-Adoption etwa von Stiefkindern.

Sind Sie Erbe geworden, beraten wir Sie dahingehend, wie Sie sich richtig als Erbe verhalten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Zu klären ist, ob die Erbschaft angenommen werden soll oder ob eine Ausschlagung günstiger wäre, etwa im Falle einer Überschuldung des Nachlasses. Weiterhin beraten wir Sie über die Möglichkeit einer Anfechtung, wenn die Erbschaft bereits angenommen wurde und die Möglichkeit Ihre Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Zu klären ist auch, ob ein Erbschein benötigt wird.

Weitere Informationen zum Thema „Erbrecht“ finden Sie auf unserer Internetpräsenz: www.papsch.de