Die vorweggenommene Erbfolge – teilweise empfehlenswert

Unter der Vorwegnahme der Erbfolge versteht man die Übertragung des Vermögens durch den künftigen Erblasser auf einen oder mehrere künftige Erben. Das Vermögen also zu Lebzeiten im Wege der Generation Nachfolger übertragen und nicht erst durch Testament oder Erbvertrag.

Gründe, das Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu verteilen, sind vorwiegend solche des Erbschaftssteuerrechts. Zum anderen haben viele Eltern das Bedürfnis, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten zu verteilen, um insbesondere Streit zwischen ihren Kindern zu vermeiden.
Auch wollen sich viele Vermögensinhaber in einem gewissen Alter oder bei Krankheit zur Ruhe setzen und die weitere Bewirtschaftung des Vermögens der nachfolgenden Generation überlassen.
Die vorgenannten Gesichtspunkte sprechen häufig für eine Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten. Anders ist der Fall jedoch, wenn der zukünftige Erbe derzeit Sozialhilfe bezieht, eine Behinderung hat sowie überschuldet oder drogenabhängig ist.

In diesen Fällen ist eine Kombination von Dauertestamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbschaft zu empfehlen. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass dem Erwerber zwar die Erträge aus dem Vermögen zugutekommen, das Vermögen aber im Wesentlichen der Familie erhalten bleibt.