Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Mai 2012
Az.: IV ZR 250/11

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch des Klägers bezieht sich auch auf Schenkungen, die der Erblasser vor dessen Geburt vorgenommen hat. Der Anspruch setzt nicht voraus, dass die Pflichtteilsberechtigung sowohl im Zeitpunkt des Erbfalles als auch zur Zeit der Schenkung bestanden hat.